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   BGH, 02.11.1995 - 5 StR 606/95   

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https://dejure.org/1995,5302
BGH, 02.11.1995 - 5 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,5302)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - 5 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,5302)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - 5 StR 606/95 (https://dejure.org/1995,5302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Bisherige Unbestraftheit - Bedeutung - Strafmildernd zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Insoweit kann nicht außer Betracht bleiben, dass das Amtsgericht bei seinen Ausführungen zur Strafzumessung, "beim Angeklagten hätten sich keinerlei strafmildernde Gesichtspunkte ergeben" (UA S.11), ersichtlich übersehen hat, dass dieser bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, was regelmäßig zugunsten eines Beschuldigten zu werten ist (BGH StV 1983, 237; 1984, 71; 1996, 205; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 24 m.w.N.).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Zwar darf bisherige Unbestraftheit nach der Rechtsprechung des BGH nicht jede Bedeutung abgesprochen werden und ist deswegen grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen (z.B. BGH, Beschl. v. 26.06.1982 - 3 StR 111/82 (S), StV 1983, 237, juris; BGH, Beschl. v. 02.11.1995 - 5 StR 606/95, StV 1996, 205, juris Rn. 2).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 106/23

    Strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten

    Das Landgericht hat dem Angeklagten - wie regelmäßig geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Beschluss vom 2. November 1995 - 5 StR 606/95; Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 274 mwN) - bei der Strafzumessung zugutegehalten, nicht vorbestraft zu sein.
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